Abschlussprüfungen im Jahrgang 10
Schriftliche Prüfung
• Deutsch 180 Minuten
• Mathematik 150 Minuten
• Englisch 120 Minuten
• jeweils 2 Aufgaben zur Wahl
• für die Auswahl zusätzlich 15 Minuten
• vorsitzendes Mitglied: Schulleiter/in
• Mitglied: eine vom vorsitzenden Mitglied in die Kommission berufene Lehrkraft
• unterrichtende Lehrkraft (Referent/in)
• weitere Lehrkraft (Korreferent/in)
• diese bewerten die Leistung.
• Stellung durch die oberste Schulbehörde auf der Grundlage der Bildungsstandards und der curricularen Vorgaben
• Zusendung an die Schulleitung
• kopieren der Aufgabenstellungen unmittelbar vor der schriftlichen Prüfung
• über jede schriftliche Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen
• ein Sitzplan ist hinzuzufügen
• Aufzeichnungen sind zu machen:
-
- Zeitpunkt der Abgabe der Arbeiten
- Aufsichtsdauer der einzelnen Lehrkräfte
- wie lange einzelne Prüflinge den Raum verlassen haben
- zusätzliche Arbeitshilfen
- wahrgenommene Verstöße / ergriffene Maßnahmen
Mündliche Prüfung
In allen Fächern und Wahlpflichtkursen (außer Sport, Deutsch, Englisch, Mathematik)
• schriftliche oder fachpraktische Arbeit, die in einem Kolloquium präsentiert und erörtert wird
• Beitrag aus einem vom Land geförderten Schülerwettbewerb
• schriftliche Arbeit, die sich auf den Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres bezieht
• Dokumentation einer Praktikumsleistung oder eine fachpraktische Arbeit
• das Thema wird mit dem Fachlehrer abgesprochen
• in der Regel 20 Minuten Vorbereitungszeit
• mündliche Prüfung 20 Minuten
• bei besonderen Prüfungsleistungen, die in Gruppenarbeit ausgeführt wurden, dauert die Prüfung 30 Minuten
• ein Mitglied des Schulelternrates
• ein Mitglied des Schülerrates
• bis zu zwei Schüler der neunten Klassen
• auf Verlangen des Prüflings können die Zuhörer ausgeschlossen werden
• Fach oder Fächer der schriftlichen Prüfung
• Spätestens vier Werktage vor der Prüfung Mitteilung durch Schulleitung an den Prüfling
• Auf Wunsch des Prüflings spätestens zwei Werktage vor der Prüfung
• schriftliche Prüfung 1/3 der Jahresnote
• mündliche Prüfung 1/3 der Jahresnote
• schriftlich 2/3 der Prüfungsnote
• mündlich 1/3 der Prüfungsnote
• unterrichtende Lehrkraft als prüfendes Mitglied
• weitere Lehrkraft als Protokollantin
Herzlich Willkommen!


